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COVID-19

Liebe Besucher:innen!

Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben für uns oberste Priorität. Um COVID-19 von FMR 21 fernzuhalten, beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Das Tragen einer FFP2-Gesichtsmaske ist verpflichtend.
  • Halten Sie in allen Bereichen einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen ein.
  • Bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch oder nutzen Sie Ihre Armbeuge.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife oder verwenden Sie ein alkoholhaltiges Handdesinfektionsmittel.
  • Versammeln Sie sich nicht in Gruppen von mehr als 10 Personen. Alle Aktivitäten im Rahmen von FMR 21 (Eröffnungsrundgang, künstlerisch-performative Arbeiten, Führungen, Künstler:innengespräche, …) werden unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 2 COVID-19-ÖV organisiert, wonach im Freien nur Versammlungen von maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt sind, zuzüglich maximal zehn minderjähriger Kinder dieser Personen oder minderjähriger Kinder, gegenüber denen diese Personen eine Aufsichtspflicht haben.

Weitere Informationen zur COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV) und der 1. Novelle zur COVID-19-ÖV, die am 10. Mai 2021 vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen wurde, finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html.